Prämiensenkung durch Tarifwechsel in der Privaten Krankenversicherung
Private Krankenversicherer dürfen keinen Zuschlag kassieren, wenn Kunden zu einem anderen Tarif der gleichen Versicherung wechseln. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Privatversicherte können jetzt von günstigen Angeboten ihres Versicherers für Neukunden profitieren.
Jagd auf Neukunden
Hintergrund für das Urteil: Die privaten Krankenversicherer bieten im Wettbewerb um Neukunden immer wieder günstige neu kalkulierte Tarife an. Alte Tarife dagegen werden geschlossen. Das bedeutet es werden keine neuen Personen mit diesem Tarif versichert. Die Folge für Versicherte in solchen Alttarifen: Die Altersstruktur der versicherten Personen wird immer ungünstiger. Die Versicherungsnehmer müssen die überproportional steigenden Kosten für die Behandlung der immer älter werdenden Kunden im Tarif aufbringen, ohne dass dabei auch die Beiträge von meist jungen und gesunden Neukunden zur Verfügung stehen. Die Beiträge in solchen geschlossenen Tarifen steigen daher oft dramatisch.
Tricks zur Umgehung
Eigentlich galt schon von Gesetzes wegen: Zuschläge bei Tarifwechseln innerhalb eines Versicherers sind verboten. Doch die Versicherer versuchen das Verbot zu umgehen, indem sie die Tarife immer wieder verändern und neu kalkulieren. So auch die Allianz Private Krankenversicherungs-AG. Sie führte 2007 ihren Aktimed-Tarif ein, der für besonders gesunde Versicherte günstig war. Dafür war die Schwelle für Risikozuschläge niedriger als bei alten Tarifen. Versicherte, die von alten Allianz-Tarifen zu Aktimed wechseln wollten, sollten einen „Tarifstrukturzuschlag“ von stolzen 20 Prozent zahlen.
Damit riefen die Versicherungsmanager allerdings die Beamten in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf den Plan. Sie hielten die Praxis für einen rechtswidrigen Trick und untersagten ihn. Gegen das Verbot zog die Allianz vor Gericht. Doch das Bundesverwaltungsgericht urteilte jetzt in letzter Instanz wie die Bafin-Beamten: Der pauschale „Tarifstrukturzuschlag“ der Allianz ist rechtswidrig. Kunden, die beim ersten Eintritt in einen Tarif der Allianz gesund waren, können ohne Zuschlag in den günstigen neuen Tarifwechseln - auch wenn sie inzwischen erheblich älter und krank sind. (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. Juni 2010 Aktenzeichen: 8 C 42.09).
Tipp: Tarifwechsel prüfen!
Privatversicherte sollten jetzt unbedingt prüfen, ob alternative Tarife ihres Versicherers für sie günstiger sind. Die Versicherung darf den Wechsel nicht verweigern. Sie muss die Bedingungen bieten, die gegolten hätten, wenn der neue Tarif schon zur Verfügung gestanden hätte als der Kunde seinen ersten Versicherungsvertrag beim Versicherer abschloss!
- Für veränderte Gesundheitszustände dürfen keine Zuschläge erhoben werden. Lediglich wenn die Leistungen des neuen Tarifes besser sind, kann u.U. aber nur für diesen Teilbereich ein Zuschlag erfolgen.
- Bei einem Wechsel innerhalb der Gesellschaft werden die gebildeten Altersrückstellungen inklusive Zinserträge voll angerechnet, egal wie alt der Vertrag ist.
Besonders bei älteren Versicherungskunden ist das Einsparungspotential sehr hoch!
Gerade bei schon lange bestehenden Tarifen, deren Monatsbeiträge seit Vertragsabschluss stark angestiegen sind, lassen sich durch einen Wechsel innerhalb der Gesellschaft enorme Einsparungen bei gleichem Leistungsniveau erzielen. Der Tarifwechsel ist von den Versicherungsgesellschaften allerdings nicht erwünscht, da dem Versicherer Mehreinnahmen von mehreren tausend Euro pro Kunde und Jahr verloren gehen können. Zwar ist die Möglichkeit des Tarifwechsels gesetzlich vorgeschrieben, dennoch gehören Verzögerungstaktiken, Einschüchterungsversuche und juristisches Geplänkel zum Vorgehen vieler Versicherungsunternehmen, um Verbraucher von einem gewünschten Tarifwechsel abzubringen. In den meisten Fällen verzögert sich so der Wechselprozess um mehrere Monate oder wird ganz verhindert. Wenn der Versicherer sich weigert, können sich Betroffene evtl. bei den Verbraucherzentralen oder besser bei einem in Versicherungsfragen erfahrenen Anwalt beraten lassen. Und falls dennoch eine Einigung erzielt wird, ist es oftmals nicht die für den Kunden optimale Lösung! Denn das größte Problem stellt für die Versicherten der Zugang zu Informationen über alternative Tarifoptionen dar, die ihnen von den Versicherungsgesellschaften vorenthalten werden.
Da für den Wechsel des Tarifes keine Provisionen von den Versicherungen an Vermittler bezahlt werden, und eine evtl. Bestandsprovision vom gezahlten Monatsbeitrag abhängig ist, erhalten die Versicherten auch selten Hilfe vom Versicherungsvermittler zu diesem Thema.
Das bestätigt eine Veröffentlichung der Verbraucherzentrale im Newsletter von März 2012 zum Ergebnis einer Erhebung zu diesem Thema:
„Privatkassen erhöhen teilweise massiv die Beiträge und erschweren einen Wechsel in kostengünstigere Tarife. So lautet der Vorwurf der Verbraucherzentralen nach einer bundesweiten Auswertung der Beschwerden von Privatversicherten. Der vzbv und die Verbraucherzentralen fordern die Bundesregierung auf, den Wechsel in einen günstigen Tarif beim Versicherer zu vereinfachen und allen PKV-Versicherten den Wechsel zu einem anderen Anbieter zu ermöglichen. (…) In den vergangenen drei Monaten haben die Verbraucherzentralen bundesweit über 140 Beschwerden von Betroffenen über Beitrags- und Wechselprobleme in der Privaten Krankenversicherung (PKV) ausgewertet. „Unsere Befürchtungen wurden weit übertroffen“, bilanziert Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Die Beschwerden umfassen mit wenigen Ausnahmen Verträge, die länger als zehn Jahre bestehen und Versicherte, die älter als 45 Jahre sind.
Die Erhebung zeigt auch, dass das Wechselrecht der Versicherten in einen günstigeren Tarif vielfach unterlaufen wird. Nur in vier der 144 ausgewerteten Fälle ist in den Unterlagen zu erkennen, dass der Wechsel problemlos durchgeführt werden konnte. Die Erhebung macht deutlich, dass in einem ersten Schritt vor allem die Wechselmöglichkeiten verbessert werden müssen…“
Die Lösung:
Im Kooperation mit einem Dienstleistungsunternehmen, welches sich auf die Durchsetzung des Tarifwechsels innerhalb der Gesellschaft spezialisiert hat, biete ich eine kostenlose Überprüfung des Versicherungsvertrages an. Die Versicherten müssen lediglich ein kurzes Formular ausfüllen. Das Serviceteam ermittelt das Einsparpotential, ausgehend von der jetzigen Situation und den persönlichen Erwartungen. Sofern man es dann wünscht, setzten die Profis für den Versicherten im Anschluss den gewünschten Tarifwechsel bei dem Versicherer durch. Sollten die vorgeschlagenen Tarifoption nicht zusagen, geht man keinerlei Verpflichtungen ein und es fallen keine Kosten an. Erst wenn man sich für eines der Wechselangebote entscheidet und die neuen Policen ausgefertigt sind wird die 6 fache monatliche Einsparung als einmalige Servicegebühr berechnet; es steht auch eine ratierliche Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung.
Durch dieses faire, erfolgsabhängige Zahlungsmodell kann man schon im ersten Jahr nur gewinnen, zumal die durchschnittliche Einsparung bei über 2500,- Euro im Jahr liegt!
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