Berufsunfähigkeitsversicherung oder doch etwas Anderes?
Die wichtigste Versicherung sei die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV), glaubt man den Medien und der Beratung der Verbraucherzentralen. Doch sehen Sie das auch so? Zumindest sollten Sie sich klar machen, dass Statistiken die wir in Deutschland zur Verfügung gestellt bekommen, mehr als dreimal so viele Schadensfälle in einem Jahr im Bereich der "schweren Erkrankungen" bescheinigen als wirkliche BU - Fälle. Denn nicht jeder Herzinfarkt führt wirklich zu einer BU. Jeder Versicherungsvertreter und jede Verbraucherzentrale sagen dem Kunden, "Sie müssen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen". Ich sage, dass bei genauer Kenntnis der Statistiken, der Hintergründe, des Kleingedruckten und der Alternativen diese Aussage sehr kritisch betrachtet werden sollte.
Die tatsächlichen Risiken laut Statistiken
Da es in der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung den Begriff der Berufssunfähigkeit nicht mehr gibt sondern nur noch die „teilweise oder volle
Erwerbsunfähigkeit", müsen wir uns hier etwas behelfen. Die Statistiken des Bundesministeriums von Dezember 2007 sagen, dass von den insgesamt 39 Mio. rentenversicherten Bundesbürgern bis einschl.
des 64'ten Lebensjahres 1,46 Mio. oder 3,7% eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen. Davon allerdings erhielten 123.000 Personen oder 0,3% der Betroffenen nur eine Rente wegen
teilweiser Erwerbsunfähig. Aber die Gruppe der nach Definition der Versicherungsbranche „Berufsunfähigen" finden sich eher in der letzteren Gruppe wieder.
Überall, ja leider auch ganz intensiv bei den Verbraucherschutzzentralen hört und liest man, dass besonders Jüngere eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen sollen. Wenn man sich aber die
aktuellen Rentenzahlen (Stand 12.2007) ansieht, stellt man fest, dass in der Altersklasse bis zum 40'ten Lebensjahr in ganz Deutschland nur 872 Versicherte eine Rente wegen teilweiser
Erwerbsunfähigkeit erhielten und incl. der Vollerwerbsunfähigkeitsrente sind es gerade einmal 20.679 Rentner -innen oder auch 0,053% der Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung! Und diese
Renten werden im Durchschnitt nur für ca. 4 Jahre gezahlt, dann ist der Rentenbezieher vielfach wieder ins Berufsleben integriert worden oder leider oftmals nicht mehr am Leben.
Die Zahlen zeigen eindeutig, dass das Risiko der Berufsunfähigkeit in Wahrheit ein viel geringeres ist als Ihnen von den bereits genannten Seiten propagiert wird. Denn erst die Erwerbsunfähigkeit
scheint das wirkliche, auch betrachtungswürdige Problem zu sein. Dennoch zahlen viele Verbraucher Prämien für ein herumgeisterndes BU-Gespenst.
Aus diesem Grunde sollten alle Alternativen berücksichtigt werden, bevor eine Produktentscheidung getroffen wird:
Die Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung ist ein neues Produkt, das im Falle des Verlustes bestimmter Fähigkeiten eine monatliche Rente zahlt. Geleistet wird, wenn im Sinne eines einfachen Fähigkeitenkatalogs (ähnlich der Pflegeversicherung) infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall eine Beeinträchtigung vorliegt.
Da die Grundfähigkeitsversicherung im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur bei Erhalt einer gesetzlichen Rente zahlt, kann der Versicherte sogar ganz oder teilweise wieder einen Beruf ausüben, ohne den Anspruch auf seine Rente zu verlieren, solange er weiter im Sinne des Fähigkeitenkataloges beeinträchtigt ist.
Es gibt aber noch weitere, ganz entscheidende Unterschiede zu einer BU-Versicherung: So kann eine Grundfähigkeitsversicherung auch dann angeboten werden, wenn Krankheiten bereits bestehen, bei gefährdeten Berufen und risikoreichen Sportarten, wenn auch oft mit Risikozuschlägen.
Die Dread Disease Versicherung
Eine weitere Alternative ist die Schwere Krankheiten Versicherung oder auch Dread-Disease („gefürchtete Krankheiten") Versicherung genannt. Hier erhält der Versicherte bei Eintritt einer schweren Krankheit wie z.B. Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfall, Bypassoperationen, Organtransplantationen, Multiple Sklerose, schwere Verbrennungen, Alzheimer, Hiv-Infektion, Lähmung, Blindheit, Nierenerkrankung, Pflegebürftigkeit etc. die einmalige Versicherungssumme ausgezahlt. Neu seit 2012 sind Tarife, die auch die Folgen psychischer Krankheiten absichern, sofern die geistige Leistungsfähigkeit eingeschränkt wird – bei Auffassungsvermögen, Gedächtnisleistung, Konzentrationskapazität, Handlungsplanung oder Orientierungsfähigkeit. Auch versichert ist eine einmalige Leistung bei schwerem Unfall ab 28 Tagen Klinikaufenthalt, davon mindestens 72 Stunden auf der Intensivstation, und schwere Krankheit als Folge von Epidemien.
Informieren Sie sich deshalb vor Abschlus einer Versicherung zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft über die meist sinnvolleren und auch günstigeren Alternativen.