Rürup- oder Basisrente
Auch als Rürup-Rente, benannt nach seinem Erfinder Bert Rürup, wird eine seit 2005 staatlich subventionierte Altersvorsorge, die „Basisrente“ bezeichnet. Es handelt sich um eine privat angesparte Rentenversicherung, deren Beiträge in der Ansparphase gestaffelt steuerlich begünstigt werden, dafür jedoch im Rentenalter analog der gesetzlichen Rente voll versteuert werden müssen. Erstmals verlangt der Gesetzgeber von privaten Kapitalanlagen, dass die gleichen Prinzipien erfüllt werden wie in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie z.B.:
- keine Beleihbarkeit (z.B. bei finanziellen Engpässen)
- keine Verpfändbarkeit (z.B. bei Finanzierungen)
- keine Vererbbarkeit des Kapitals (z.B. im Todesfall)
- keine Kapitalisierung (d.h. keinerlei Auszahlung in einer Einmalleistung möglich) - Auszahlung ausschließlich als lebenslange Rente.
Die Auszahlung der Rürup-Renten kann ab dem 60’ten Lebensjahr (bei ab 2012 abgeschlossenen Verträgen erst ab dem 62’ten Lebensjahr) erfolgen, Kapitalwahlrecht und Rentengarantiezeit gibt es nicht.
Eine Hinterbliebenenrente kann nur und ausschließlich für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner und „kindergeldempfangsberechtigte Kinder“ eingeschlossen werden. In allen anderen Fällen ist das Guthaben verloren und fällt an das Versichertenkollektiv (Versicherung). Damit wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass die angesparten Beiträge im Rentenalter auch ausschließlich zur Altersvorsorge verwendet und nicht für andere Zwecke ausgegeben werden.
Was spricht laut der Anbieter für eine Rürup-Rente?
-
Die Rürup-Rente bietet bei Bürgern mit hoher Steuerbelastung die Möglichkeit, eine steuerbegünstigte Altersvorsorge aufzubauen.
Meine Meinung:
Das stimmt zwar, aber dafür muss die Rente später wieder versteuert werden. Es muss sehr genau die individuelle Einkommens- und Steuersituation heute und die voraussichtliche im Rentenalter betrachtet werden. Aber fast immer bleibt von dem Steuervorteil der Einzahlphase im Rentenalter wenig oder nichts übrig, sofern Sie als Rentner steuerpflichtig sind, was ich Ihnen sehr wünsche! Lassen Sie sich vor Abschluss eine genaue Berechnung auch der Rentenphase erstellen und vergleichen Sie dies mit einem privaten Renten-Sparvertrag. Gerne mache ich auch das für Sie.
-
Die Rürup-Rente kann vererbt werden
Meine Meinung:
Achtung hier wird der Verbraucher nicht richtig informiert! Die Anbieter kombinieren in ihren Tarifen die reine Rürup-Rente mit zusätzlichen Komponenten, um dann eine Art Vererbung zu ermöglichen. Aber diese Beitragsanteile dienen nicht dem eigentlichen Zweck, dem Aufbau einer Altersversorgung und schmälern natürlich die Rentenhöhe.
-
In der Sparphase kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) integriert werden ohne die Steuervorteile zu verlieren. Das ist die einzige Variante einer steuerfinanzierten BU!
Meine Meinung:
Das stimmt auch, aber damit wird wieder das aus meiner Sicht sehr wichtige Grundprinzip der Vertragstrennung verletzt. Die Koppelung von biometrischen Risiken (Berufsunfähigkeit, Unfall, Todesfall usw.) mit Sparverträgen ist i.d.R. für den Kunden teurer und unflexibler als Einzelverträge. Ob der Steuervorteil das aufwiegt sollte genau überlegt werden. Die Koppelung von Basisrenten mit einer BU-Rente aus o.g. steuerlichen Gründen ist auch zu relativieren. Bei den meisten Versicherungen ist es zum Beispiel nicht möglich, die Basisrente zu kündigen ohne auch den Berufsunfähigkeitsschutz zu verlieren. Ein weiterer Nachteil ist, dass die Berufsunfähigkeitsrente die aus einer Basisrente mit Berufsunfähigkeit gezahlt wird, voll versteuert werden muss und nicht, wie bei einer eigenständigen Berufsunfähigkeit, nur der Ertragsanteil der Steuerpflicht unterliegt.
-
Da die Auszahlung der Rürup-Rente erst im Rentenalter und dann als Rente erfolgt, handelt es sich bei dem angesparten Geld laut Sozialgesetzbuch um „nicht verwertbares Vermögen“. Daher kann es in der Ansparphase nicht gepfändet werden. Wurde der Vertrag vor Antragstellung auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV-Leistungen) abgeschlossen, dann ist er nicht auf diese Leistungen anrechenbar. In der Rentenphase können lediglich die Beträge gepfändet werden, die die Pfändungsgrenzen überschreiten.
Meine Meinung:
Die eingeschränkte Verfügbarkeit, die eigentlich ein Gegenargument ist, kann man auch als Pro-Argument betrachten. Wenn Sie wollen, dass dieser Vertrag auch wirklich nur zur Altersversorgung dienen soll und bis dahin niemand, und das bedeutet auch (oder vielleicht sogar besonders) Sie selbst nicht mehr an das Geld kommen, dann erfüllt eine Rürup-Rente dies. Der Schutz oder eben auch Selbstschutz wird erreicht und egal was passiert, aus dem Rürup-Vertrag kommt später einmal eine monatliche Rente.